Seit 2004 ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, einen Mitarbeiter, der im Verlauf von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen hintereinander oder aufsummiert erkrankt war, ein betriebliches Eingliederungsmanagement, kurz BEM, anzubieten.
Ziel von BEM ist die erfolgreiche Rückkehr von erkrankten oder verunfallten Mitarbeitern in das Arbeitsleben. Ein erfolgreiches BEM führt zu gesünderen und leistungsfähigeren Mitarbeitern und somit zu geringeren Fehlzeiten und gesenkten Personalkosten. Das aktive Kümmern seitens des Arbeitgebers ist auch ein Zeichen des Wertschätzens. Wertschätzung wird meistens mit Loyalität und Treue belohnt.
Für alle Beteiligten also eine Win-Win-Situation!
Ihr seid hier nicht allein!
Der allgemeine Trend geht leider in dieser Richtung: 2006 lag die durchschnittliche Anzahl der jährlichen Fehltage pro Mitarbeiter bei 11,5. Im Jahr 2017 waren es bereits 17,2 Fehltage. Die Gründe für diese negative Entwicklung sind vielfältig, aber eines ist sicher:
Wir können das Theme Fehlzeiten positiv beeinflussen!
Wenn du betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) erfolgreich in deinem Unternehmen implementierst und konsequent durchführst, hat dies langfristig einen positiven Effekt auf die Fehlzeiten. Die positive Wirkung von BEM hat die Universität Köln in einer Studie belegt. BEM führt nachweislich zu einer Reduzierung des Krankenstandes, zu einem besseren Arbeitsklima und zu einem höheren Engagement der Beschäftigten.
Ein externer BEM-Berater unterstützt bei der Einführung und bei der Umsetzung eines gesetzeskonformen BEMs durch folgende Maßnahmen:
Dadurch, dass das BEM problemlos komplett von außen organisiert und durchgeführt werden kann, wird kein zusätzliches Personal gebunden. Zudem kannst du dich auf die Expertise und die rechtsichere Dokumentation durch den externen BEM-Beauftragten verlassen.
Ein weiterer großer Vorteil ist, dass das Vertrauen der betroffenen Mitarbeitern in den Prozess deutlich steigt, da sichergestellt ist, dass keine Weitergabe persönlicher Informationen an den Arbeitgeber erfolgt. Dies ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für den gesamten BEM-Prozess.
Ein externer BEM-Berater ist neutral, zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet und fachlich auf das Thema BEM spezialisiert. Er kann somit sehr gut sowohl die Interessen des Mitarbeiters als auch die des Arbeitgebers vertreten. Mit externer BEM-Beratung können die Fehlzeiten gesenkt werden.